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   OVG Niedersachsen, 27.08.2008 - 1 KN 153/06   

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https://dejure.org/2008,4380
OVG Niedersachsen, 27.08.2008 - 1 KN 153/06 (https://dejure.org/2008,4380)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.08.2008 - 1 KN 153/06 (https://dejure.org/2008,4380)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. August 2008 - 1 KN 153/06 (https://dejure.org/2008,4380)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Bebauungsplan: Abwägung hinsichtlich der Belange der Nachbarbebauung bei einem grenzständigen Gebäude mit ungenehmigtem Fenster

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 226 Abs. 1 EG ; Art. 228 EG ; § 10 Abs. 3 S. 4 BauGB; § 34 Abs. 3 BauGB; § 214 Abs. 4 BauGB; § 7 NBauO; § 8 Abs. 3 NBauO; § 22 Abs. 4 NBauO; § 43 Abs. 1 NBauO; § 138 BGB
    Beachtlichkeit einer Verletzung von Verfahrensvorschriften und Formvorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) für die Rechtswirksamkeit eines Bebauungsplanes; Wirksamkeit eines Bebauungsplanes bei nicht mit einer Datumsangabe versehene beschlossene Rückwirkung der Satzung ...

  • Judicialis

    BauNVO § 22 Abs. 4; ; NBauO § 7; ; NBauO § 8 Abs. 3; ; NBauO § 43 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachbar gegen Einkaufszentrum: Abwägung; Bauweise, diffuse; Bebauung, grenznahe; Fenster, notwendiges; Grenzwand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beachtlichkeit einer Verletzung von Verfahrensvorschriften und Formvorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) für die Rechtswirksamkeit eines Bebauungsplanes; Wirksamkeit eines Bebauungsplanes bei nicht mit einer Datumsangabe versehene beschlossene Rückwirkung der Satzung ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (45)

  • OVG Niedersachsen, 17.01.2008 - 1 LB 154/07

    Erlass eines Bauvorbescheids für die Umnutzung einer Tennishalle in einen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.08.2008 - 1 KN 153/06
    Nach einer gängigen Faustformel hat eine interkommunale Abstimmung erst dann stattzufinden, wenn Umsatzverschiebungen von mindestens 10 % zu erwarten sind (OVG Lüneburg, Urt. v. 17.1.2008 - 1 LB 154/07 -, ZfBR 2008, 482).

    Insofern ergeben sich Ähnlichkeiten mit der Bewertung von "schädlichen" Auswirkungen im Sinne von § 34 Abs. 3 BauGB, die der Senat zuletzt im Urteil vom 17. Januar 2008 (- 1 LB 154/07 -, ZfBR 2008, 482) erörtert hat.

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 17. Januar .2008 (- 1 LB 154/07 -, ZfBR 2008, 482) bemerkt, im Zusammenhang mit § 2 Abs. 2 Satz 2 BauGB könne auch berücksichtigt werden, ob sich die "Vorhabengemeinde" (Mittelzentrum) nur das an Umsatz "zurückhole", was ihr im Vergleich zu Umlandgemeinden, die "nur" Grundzentren darstellen, raumordnungsrechtlich an sich zustehe.

  • BVerwG, 18.09.2003 - 4 CN 20.02

    Ziele der Raumordnung; Grundsätze der Raumordnung; Regel-Ausnahme-Planaussagen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.08.2008 - 1 KN 153/06
    Ob eine raumordnerische Vorgabe die Qualität eines Ziels oder eines Grundsatzes hat, hängt allerdings nicht von der Bezeichnung ab, sondern richtet sich nach dem materiellen Gehalt der Planaussage selbst (BVerwG, Urt. v. 18.9.2003 - 4 CN 20.02 -, BVerwGE 119, 54 = NVwZ 2004, 226).

    Ziele der Raumordnung im Sinne des § 3 Nr. 2 ROG müssen hinreichend bestimmt, jedenfalls aber bestimmbar, und rechtmäßig sein, um eine Planungspflicht der Gemeinde auf der Grundlage von § 1 Abs. 4 BauGB auslösen zu können (BVerwG, Urt. v. 17.9.2003 - 4 C 14.01 -, BVerwGE 119, 25 = NVwZ 2004, 220; Urt. v. 18.9.2003 - 4 CN 20.02 -, BVerwGE 119, 54 = NVwZ 2004, 226; Bunzel, ZfBR 2008, 132).

    Andere Plansätze üben - ihre hinreichende Bestimmbarkeit unterstellt - jedenfalls Zurückhaltung in dem Sinne, dass der planerische Spielraum der nachfolgenden Planungsebene geschont wird (vgl. hierzu Urt. v. 18.9.2003 - 4 CN 20.02 -, BVerwGE 119, 54 = NVwZ 2004, 226), mit der Folge, dass ein Widerspruch erst dann festgestellt werden kann, wenn der vorgegebene Rahmen handgreiflich überschritten wird.

  • BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 7.07

    Einzelhandelsbetrieb; großflächiger -; Innenbereich; unbeplanter -; zentraler

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.08.2008 - 1 KN 153/06
    Das Bundesverwaltungsgericht verweist in diesem Zusammenhang in seinem Urteil vom 11. Oktober 2007 (- 4 C 7.07 -, BVerwGE 129, 307 = NVwZ 2008, 308) u.a. auf das Landesentwicklungsprogramm Bayern (Verordnung vom 16. Juli 2002, BayGVBl 2002, 341), das auf numerisch präzise Quoten der Kaufkraftabschöpfung zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels zurück greift.

    Zwar ist im Zusammenhang mit der Frage der schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche im Sinne des § 34 Abs. 3 BauGB anerkannt, dass Marktgutachten ein geeignetes Mittel zur Beurteilung der hier in Rede stehenden ökonomischen Zusammenhänge sind; der Umstand, dass die Beurteilung wirtschaftlicher Zusammenhänge schwer fallen mag, und die Erfahrung, dass Vorhabenbetreiber (und - wie zu ergänzen wäre - Vorhabengegner) in einzelnen Fällen unplausible Marktgutachten vorlegen, steht dem nicht entgegen (BVerwG, Urt. v. 11.10.2007 - 4 C 7.07 -, BVerwGE 129, 307 = NVwZ 2008, 308).

  • OVG Niedersachsen, 24.01.2011 - 1 ME 275/10

    Widerspruch gegen die Baugenehmigug eines Nachbarvorhabens aufgrund der baulich

    Bejaht hat dies weitgehend der frühere 6. Senat dieses Gerichts (Beschl. v. 20.10.1986 - 6 B 75/86 -, BRS 46 Nr. 179 = BauR 1987, 187 ; vgl. ferner Große-Suchsdorf/Lindorf/Schmaltz/ Wiechert, a.a.O., § 8 Rdnr. 52 m.w.N.); bei nicht im Sinne des § 43 Abs. 4 NBauO "notwendigen" Fenstern, deren Genehmigung nicht nachgewiesen ist, hat der Senat eine andere Position vertreten (Urt. v. 27.8.2008 - 1 KN 153/06 -, www.dbovg.niedersachsen.de).
  • OVG Niedersachsen, 12.10.2016 - 1 MN 73/16

    Durchführungsvertrag; Integrationsgebot; Schriftform; Urkundeneinheit; Vorhaben-

    b) Auch die Tatsache, dass die in § 11 Abs. 3 des Vertrages für Baubeginn und -fertigstellung des Lebensmittel-Discounters vorgesehenen Fristen zum Zeitpunkt des maßgeblichen zweiten Satzungsbeschlusses bereits abgelaufen bzw. unrealistisch kurz sind, führt nicht zur Unwirksamkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (Senatsurt. v. 27.8.2008 - 1 KN 153/06 -, BRS 73 Nr. 35 = juris Rn. 103; Bank, in: Brügelmann, BauGB, § 12 Rn. 84).
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